Allgemeine Zollverwaltung: keine APS-Ursprungszeugnisse mehr für Waren ausstellen, die in diese Länder versandt werden
Bekanntmachung Nr. 84, 2021 der Allgemeinen Zollverwaltung
Gemäß dem „Generalized System of Preferences of the People’s Republic of China Certificate of Origin Visa Management Measures“ hat die Allgemeine Zollverwaltung entschieden, dass der Zoll ab dem 1. Dezember 2021 keine APS-Ursprungszertifikate mehr für Waren ausstellen wird, die in die EU versandt werden Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, der Türkei, der Ukraine und Liechtenstein sowie anderen Ländern, die China im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems keine Zollpräferenzbehandlung mehr gewähren.
Der Versender von Waren in die oben genannten Länder muss die Ursprungsdokumente nachweisen, Sie können ein nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis beantragen.
Hiermit bekannt gegeben.
Allgemeine Zollverwaltung
25. Oktober 2021
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